Gesamtverkaufsrecht – Definition und Bedeutung
Das Gesamtverkaufsrecht berechtigt den Teilkauf-Anbieter, den Verkauf der gesamten Immobilie zu verlangen — nicht nur seines eigenen Anteils.
Das Gesamtverkaufsrecht berechtigt den Teilkauf-Anbieter, den Verkauf der gesamten Immobilie zu verlangen — nicht nur seines eigenen Anteils.
Das Durchführungsentgelt ist eine Gebühr, die Teilkauf-Anbieter beim späteren Gesamtverkauf der Immobilie berechnen. Auch Serviceentgelt genannt.
Das Nutzungsentgelt ist die monatliche Zahlung beim Teilverkauf für den Anteil, der dem Verkäufer nicht mehr gehört. Wirtschaftlich ein Zins.
Beim Teilverkauf wird ein Miteigentumsanteil an einer Immobilie verkauft — meist bis zu 50 Prozent. Der Verkäufer bleibt anteilig Eigentümer und zahlt…
Beim Verkauf mit Rückmiete wird die Immobilie vollständig veräußert und im selben Zug vom Verkäufer zurückgemietet. Auch Rückmietverkauf oder…
Die Umkehrhypothek ist ein Darlehen, das zu Lebzeiten nicht getilgt wird. Zinsen werden der Schuld zugeschlagen, zurückgezahlt wird aus dem…
Die abgekürzte Leibrente endet mit dem Tod des Berechtigten, spätestens aber zu einem festen Zeitpunkt. Eine Mischform zwischen Leibrente und Zeitrente.
Die Zeitrente ist eine Zahlung über eine feste Zahl von Jahren, unabhängig von der Lebensdauer des Empfängers. Stirbt er vorher, läuft sie an die Erben…
Die Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung bis zum Lebensende der berechtigten Person. Bei Immobilien tritt sie an die Stelle eines Kaufpreises,…
Immobilienverrentung ist der Oberbegriff für alle Wege, Kapital aus einer selbstgenutzten Immobilie zu lösen, ohne auszuziehen.