Gesamtverkaufsrecht – Definition und Bedeutung
Das Gesamtverkaufsrecht berechtigt den Teilkauf-Anbieter, den Verkauf der gesamten Immobilie zu verlangen — nicht nur seines eigenen Anteils.
Typische Auslöser
Tod des Verkäufers oder des letzten Nutzungsberechtigten, dauerhafter Auszug, Zahlungsverzug beim Nutzungsentgelt, Ablauf einer vereinbarten Höchstlaufzeit.
Folge für die Erben
Sie können die Immobilie nicht ohne Weiteres behalten. Entweder kaufen sie den Anteil zum dann aktuellen Marktwert zurück — sofern der Vertrag das vorsieht — oder es wird verkauft.
Verwandter Begriff
Der Mindesterlösanteil garantiert dem Anbieter einen festgelegten Rückfluss, etwa 117 Prozent seiner Investition, unabhängig von der Wertentwicklung. Fällt der Immobilienwert, geht die Differenz zulasten des Verkäufers.