Fruchtziehung – Definition und Bedeutung
Fruchtziehung bezeichnet das Recht, die Erträge einer Sache zu vereinnahmen — bei einer Immobilie also vor allem Miet- und Pachteinnahmen.
Fruchtziehung bezeichnet das Recht, die Erträge einer Sache zu vereinnahmen — bei einer Immobilie also vor allem Miet- und Pachteinnahmen.
Der Jahreswert ist der jährliche wirtschaftliche Wert eines Nutzungsrechts. Bei Wohnimmobilien entspricht er der ortsüblichen Jahreskaltmiete der…
Der Vervielfältiger ist der Faktor, mit dem der Jahreswert eines lebenslangen Nutzungsrechts multipliziert wird, um dessen Kapitalwert zu ermitteln.
Der Kapitalwert ist der rechnerische Gegenwartswert eines Nutzungsrechts oder einer wiederkehrenden Leistung. Er ist die zentrale Größe bei jeder…
Beim Quotennießbrauch erstreckt sich das Nutzungsrecht nur auf einen Bruchteil der Nutzungen — etwa auf die Hälfte der Mieterträge einer Immobilie.
Beim Zuwendungsnießbrauch bleibt der Eigentümer Eigentümer und räumt einem Dritten das Nutzungsrecht ein. Die Umkehrung des Vorbehaltsnießbrauchs.
Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der Eigentümer die Immobilie und behält sich das Nutzungsrecht zurück. Die mit Abstand häufigste Gestaltung bei der…
Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung eines Grundstücks, die einem anderen ein Nutzungs- oder Duldungsrecht einräumt. Das BGB kennt drei Formen:…
Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB ist das Recht, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen. Rechtlich…
Der Nießbrauch ist das umfassendste Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Wer ihn hat, darf eine Immobilie bewohnen, vermieten und die Erträge…