Teilverkauf – Definition und Bedeutung
Beim Teilverkauf wird ein Miteigentumsanteil an einer Immobilie verkauft — meist bis zu 50 Prozent. Der Verkäufer bleibt anteilig Eigentümer und zahlt für den verkauften Anteil ein monatliches Nutzungsentgelt.
Die Absicherung
Zugunsten des Verkäufers wird ein Nießbrauch eingetragen, der ihm die alleinige Nutzung der gesamten Immobilie sichert.
Die Kostenstruktur
Nutzungsentgelt, beim späteren Gesamtverkauf ein Durchführungsentgelt, teilweise eine Mindesterlösgarantie zugunsten des Anbieters — und die Instandhaltung bleibt meist vollständig beim Verkäufer.
Die Kritik
Verbraucherschützer bemängeln, dass die laufenden Kosten über denen eines Bankdarlehens liegen und dass der Anbieter an Wertsteigerungen teilhat, gegen Wertverluste aber abgesichert ist.
Ausführlich: Immobilien-Teilverkauf