Ertragsanteil – Definition und Bedeutung
Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer Leibrente. Der Rest gilt als steuerfreie Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
Die Systematik
Rechtsgrundlage ist § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG. Maßgeblich ist das vollendete Lebensjahr bei Rentenbeginn: Je später die Rente beginnt, desto kürzer die statistische Laufzeit und desto kleiner der Ertragsanteil.
Größenordnungen
Bei Rentenbeginn mit 65 rund 18 Prozent, mit 70 rund 15, mit 75 rund 11, mit 80 rund 8 Prozent. Der einmal ermittelte Satz bleibt für die gesamte Laufzeit konstant.
Wichtige Abgrenzung
Sozialrechtlich zählt die Leibrente in voller Höhe als Einkommen, nicht nur mit dem Ertragsanteil. Wer Grundsicherung bezieht, muss das vorher prüfen lassen.
Ausführlich: Ertragsanteil der Leibrente