Rangrücktritt – Definition und Bedeutung
Der Rangrücktritt ist die Erklärung eines Berechtigten, mit seinem Recht hinter ein anderes zurückzutreten. Er wird im Grundbuch eingetragen.
Der typische Fall
Die finanzierende Bank des Käufers verlangt den ersten Rang für ihre Grundschuld. Dafür soll der Verkäufer mit seinem Nutzungsrecht zurücktreten — mit der Folge, dass sein Recht in einer Zwangsversteigerung erlischt.
Die Gegenrichtung
Verhandelbar ist auch der umgekehrte Weg: Die Bank tritt mit ihrer Grundschuld hinter das Nutzungsrecht zurück. Das kommt vor, wenn der Beleihungsauslauf niedrig ist und die Bank den Kapitalwert bereits eingepreist hat.
Form
Schriftlich und beim Notar aktenkundig. Eine mündliche Zusage des Kundenberaters hat im Verwertungsfall keinen Wert.
Weiterführend: Rangfolge im Grundbuch