Pflichtteilsergänzungsanspruch – Definition und Bedeutung
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt Pflichtteilsberechtigte davor, durch Schenkungen zu Lebzeiten leer auszugehen. Geregelt in § 2325 BGB.
Die Systematik
Schenkungen des Erblassers werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Der Pflichtteilsberechtigte kann die Differenz verlangen, die sich daraus für seinen Anspruch ergibt.
Die Abschmelzung
Nach § 2325 Abs. 3 BGB wird die Schenkung pro Jahr seit ihrer Vornahme um ein Zehntel weniger berücksichtigt. Nach zehn Jahren bleibt sie außer Betracht.
Der Streitpunkt
Ob die Abschmelzungsfrist überhaupt zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker über einen umfassenden Nießbrauch die volle Nutzung vorbehält, ist einzelfallabhängig und umstritten. Wer mit einem Vorbehaltsnießbrauch überträgt, sollte das einkalkulieren.