Grundbesitzwert – Definition und Bedeutung
Der Grundbesitzwert ist der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Wert eines Grundstücks für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Abgrenzung zum Verkehrswert
Er folgt typisierten Verfahren und kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen — nach oben wie nach unten. Steuerlich maßgeblich ist zunächst er, nicht der Verkehrswert.
Der Gegenbeweis
Nach § 198 BewG kann ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden, etwa durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen oder durch einen zeitnahen Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Das lohnt sich, wenn der typisierte Wert deutlich über dem Marktwert liegt.
Bei der Übertragung
Vom Grundbesitzwert wird der Kapitalwert eines vorbehaltenen Nießbrauchs abgezogen. Erst das Ergebnis wird mit dem Freibetrag verglichen.