Grundsteuer – Definition und Bedeutung
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer der Gemeinden auf Grundbesitz. Sie berechnet sich aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde.
Wer sie trägt
Steuerschuldner ist der Eigentümer. Bei einem Nießbrauch trägt sie wirtschaftlich der Nießbraucher, weil sie zu den Lasten nach § 1047 BGB zählt. Beim Wohnungsrecht bleibt sie ohne abweichende Vereinbarung beim Eigentümer.
Umlagefähigkeit
Bei vermieteten Objekten ist sie nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegbar — auch beim Verkauf mit Rückmiete. Das erhöht die laufende Belastung über die Kaltmiete hinaus.
Reform
Seit 2025 gelten die neuen Bewertungsregeln. Die Belastung hat sich dadurch je nach Lage und Bundesland spürbar verschoben.