Grundbuchauszug – Definition und Bedeutung
Der Grundbuchauszug ist die amtliche Abschrift eines Grundbuchblatts. Er zeigt Bestandsverzeichnis, Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechte.
Wer ihn bekommt
Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegt: Eigentümer, Berechtigte, Notare, Gerichte und bei konkreter Verkaufsabsicht ernsthafte Interessenten. Ein einfacher Ausdruck kostet wenige Euro, eine beglaubigte Abschrift etwas mehr.
Was Sie darin prüfen
Ob alle Flurstücke erfasst sind, wer als Eigentümer eingetragen ist, welche Rechte in Abteilung II stehen und an welcher Rangstelle, und ob in Abteilung III Grundschulden aus längst getilgten Darlehen stehen.
Grundakte
Der genaue Inhalt eines Rechts steht oft nicht im Grundbuch selbst, sondern in der Eintragungsbewilligung in der Grundakte. Bei Nutzungsrechten lohnt die Einsicht dort.