Indexmiete – Definition und Bedeutung
Die Indexmiete koppelt die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Geregelt in § 557b BGB.
Wie sie funktioniert
Die Miete muss mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Danach kann sie entsprechend der Indexentwicklung angepasst werden, in Textform und unter Angabe der Berechnung.
Der Vorteil für Mieter
Während einer Indexmiete sind Mieterhöhungen wegen Modernisierung nach § 559 BGB ausgeschlossen, ebenso Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Entwicklung ist dadurch planbar.
Beim Verkauf mit Rückmiete
Die Indexmiete ist dort die empfehlenswerte Variante — sie begrenzt die Steigerung auf die allgemeine Preisentwicklung, statt sie dem Mietmarkt zu überlassen.
Weiterführend: Rückmietvertrag prüfen