Verkehrswert – Definition und Bedeutung
Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre. Legaldefiniert in § 194 BauGB, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse.
Abgrenzung
Nicht der Angebotspreis auf einem Portal, nicht der Wunschpreis und nicht der Beleihungswert der Bank — der liegt aus Vorsichtsgründen regelmäßig darunter. Auch nicht der Grundbesitzwert, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt.
Warum er alles bestimmt
Jede Verrentung rechnet sich von dieser Zahl aus: Kaufpreis, Kapitalwert des Nutzungsrechts, Rentenhöhe, Nutzungsentgelt. Liegt der Verkehrswert zu niedrig, sind alle folgenden Zahlen zu niedrig — und er kommt meist vom Anbieter.
Weiterführend: Verkehrswert und Gutachten