Kaltmiete – Definition und Bedeutung
Die Kaltmiete ist die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Auch Nettokaltmiete oder Grundmiete genannt.
Warum sie bei der Verrentung zählt
Der Jahreswert eines Nutzungsrechts nach § 14 BewG entspricht der ortsüblichen Jahreskaltmiete der betroffenen Räume. Sie ist damit eine der beiden Zahlen, aus denen sich der Kapitalwert ergibt.
Wie sie belegt wird
Über den örtlichen Mietspiegel, über Vergleichsangebote oder über eine sachverständige Einschätzung. Bei Streit mit dem Anbieter ist der Mietspiegel das belastbarste Argument.
Abgrenzung
Die Warmmiete enthält zusätzlich die Nebenkosten. Für die Berechnung des Kapitalwerts ist sie unbrauchbar, weil die Betriebskosten keinen Nutzungsvorteil darstellen.