Schenkungssteuer – Definition und Bedeutung
Die Schenkungssteuer erfasst unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Sie folgt denselben Sätzen und Freibeträgen wie die Erbschaftsteuer.
Die Freibeträge
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Enkel 200.000 Euro, alle übrigen 20.000 Euro. Sie stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung.
Der Hebel bei Immobilien
Ein vorbehaltener Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Erwerb um seinen Kapitalwert. Bei einer 68-jährigen Schenkerin können das leicht 230.000 Euro sein — damit bleibt auch eine Immobilie von 620.000 Euro unter dem Freibetrag eines Kindes.
Meldepflicht
Die Schenkung ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn keine Steuer anfällt.
Ausführlich: Nießbrauch und Schenkungssteuer