Wohnfläche – Definition und Bedeutung
Die Wohnfläche ist die Grundlage fast jeder Miet- und Wertberechnung. Bei Wohnraum wird sie üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung ermittelt.
Wie gerechnet wird
Räume unter Dachschrägen zählen zwischen einem und zwei Metern Höhe zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen fließen in der Regel zu einem Viertel ein, bei besonders hoher Qualität bis zur Hälfte. Keller, Garagen und Heizungsräume zählen nicht.
Abgrenzung
Die Nutzfläche nach DIN 277 ist eine andere Größe und regelmäßig höher. Angaben aus Bauplänen oder alten Exposés beruhen oft darauf.
Warum das zählt
Eine um zehn Prozent zu hoch angesetzte Wohnfläche verzerrt die ortsübliche Miete — und damit den Jahreswert und den Kapitalwert Ihres Nutzungsrechts.