Löschungsbewilligung – Definition und Bedeutung
Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung des Berechtigten, dass ein Recht im Grundbuch gelöscht werden darf. Sie muss notariell beglaubigt sein.
Wann sie gebraucht wird
Bei jedem Verzicht auf ein Nutzungsrecht zu Lebzeiten, bei der Ablösung gegen Abfindung und bei der Löschung einer getilgten Grundschuld. Ohne sie bleibt die Eintragung bestehen.
Die Ausnahme
Nach dem Tod eines Nießbrauchers oder Wohnungsberechtigten genügt eine beglaubigte Sterbeurkunde. Eine Zustimmung der Erben ist nicht erforderlich, weil die Rechte nicht vererblich sind — und ein Notar wird dafür nicht gebraucht.
Absicherung
Wird gegen Abfindung gelöscht, sollte die Abwicklung Zug um Zug erfolgen, am besten über ein Notaranderkonto: Löschung gegen Zahlung.