Vorsorgevollmacht – Definition und Bedeutung
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu handeln. Sie wirkt sofort und vermeidet die gerichtliche Betreuung.
Form
Für Grundstücksgeschäfte muss sie notariell beglaubigt sein — sonst kann der Bevollmächtigte weder verkaufen noch ein Grundbuchrecht bestellen oder löschen lassen.
Warum sie bei der Verrentung zählt
Ohne Vollmacht bestellt das Gericht eine rechtliche Betreuung. Für den Verkauf einer Immobilie braucht der Betreuer dann eine betreuungsgerichtliche Genehmigung. Das dauert Monate — genau dann, wenn Liquidität gebraucht wird.
Abgrenzung
Die Betreuungsverfügung bestimmt nur, wer im Fall der Fälle zum Betreuer bestellt werden soll. Die Patientenverfügung regelt medizinische Behandlungswünsche. Beide ersetzen die Vorsorgevollmacht nicht.