Grunderwerbsteuer – Definition und Bedeutung
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines inländischen Grundstücks an. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt und liegt je nach Land zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Wer sie zahlt
Gesetzlich schulden sie Käufer und Verkäufer gemeinsam; vertraglich wird sie fast immer dem Käufer auferlegt.
Ausnahmen
Steuerfrei sind Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden sowie Erwerbe durch Ehegatten und Verwandte in gerader Linie — also Eltern an Kinder. Das ist einer der Gründe, warum die innerfamiliäre Übertragung günstiger ist als der Verkauf an einen Dritten.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Grundbuchamt schreibt das Eigentum erst um, wenn das Finanzamt bestätigt hat, dass die Steuer gezahlt wurde.