Notaranderkonto – Definition und Bedeutung
Das Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, über das der Notar Zahlungen abwickelt. Es sichert Leistung und Gegenleistung Zug um Zug ab.
Wann es sinnvoll ist
Wenn Zahlung und Gegenleistung nicht gleichzeitig erfolgen können — etwa bei der Ablösung eines Nutzungsrechts: Der Berechtigte will erst das Geld, der Eigentümer erst die Löschungsbewilligung. Über das Anderkonto wird beides verknüpft.
Voraussetzungen
Der Notar darf es nur führen, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Beim gewöhnlichen Immobilienkauf mit Auflassungsvormerkung ist es meist nicht erforderlich — die Vormerkung leistet dasselbe günstiger.
Kosten
Es fällt eine zusätzliche Hinterlegungsgebühr nach GNotKG an.