Erstankaufsrecht – Definition und Bedeutung
Das Erstankaufsrecht räumt einem Berechtigten das Recht ein, vor allen anderen ein Kaufangebot zu erhalten. Anders als beim Vorkaufsrecht entsteht es nicht erst, wenn bereits ein Vertrag mit einem Dritten geschlossen wurde.
Abgrenzung
Das Vorkaufsrecht greift nach dem Verkauf, das Erstankaufsrecht davor: Der Eigentümer muss zuerst dem Berechtigten anbieten und darf erst danach mit Dritten verhandeln.
Bei Verrentungsmodellen
Anbieter sichern sich damit den Zugriff auf den verbleibenden Anteil oder auf die gesamte Immobilie. Umgekehrt kann ein Erstankaufsrecht zugunsten der Kinder vereinbart werden, damit die Immobilie in der Familie bleiben kann.
Zu prüfen
Zu welchem Preis das Recht ausgeübt werden kann. Ein Erstankaufsrecht zu einem im Voraus festgelegten Preis kann Sie an einem steigenden Markt vorbeilaufen lassen.