Vorkaufsrecht – Definition und Bedeutung
Das Vorkaufsrecht berechtigt dazu, in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag über ein Grundstück einzutreten. Es kann schuldrechtlich vereinbart oder dinglich in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen sein.
Wirkung
Das dingliche Vorkaufsrecht nach § 1094 BGB wirkt gegenüber jedem Eigentümer. Verkauft der Eigentümer an einen Dritten, kann der Berechtigte zu denselben Bedingungen eintreten.
Gesetzliche Vorkaufsrechte
Gemeinden haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch. Mieter haben eines bei der Umwandlung ihrer Wohnung in Wohnungseigentum (§ 577 BGB).
Bei der Verrentung
Ein eingetragenes Vorkaufsrecht verzögert oder verhindert den Verkauf. Prüfen Sie Ihren Grundbuchauszug darauf, bevor Sie mit Anbietern sprechen — der Notar braucht für die Fälligkeit ohnehin die Erklärung der Gemeinde.