Zwangsversteigerung – Definition und Bedeutung
Die Zwangsversteigerung ist die gerichtliche Verwertung eines Grundstücks zur Befriedigung von Gläubigern. Geregelt im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).
Das geringste Gebot
Es umfasst alle Rechte, die dem Recht des betreibenden Gläubigers im Rang vorgehen. Diese bleiben bestehen und gehen auf den Ersteher über. Nachrangige Rechte erlöschen mit dem Zuschlag nach § 91 ZVG.
Für Nutzungsberechtigte
Ein erstrangiges Wohnungsrecht oder ein erstrangiger Nießbrauch übersteht das Verfahren. Ein nachrangiges Recht erlischt — der Berechtigte wird auf einen Anspruch am Erlös verwiesen, der meist leer läuft.
Was zu tun ist
Das Recht beim Vollstreckungsgericht anmelden, damit es im geringsten Gebot berücksichtigt wird. Die Fristen im ZVG sind kurz.
Weiterführend: Wohnrecht und Zwangsversteigerung