Jahreswert – Definition und Bedeutung
Der Jahreswert ist der jährliche wirtschaftliche Wert eines Nutzungsrechts. Bei Wohnimmobilien entspricht er der ortsüblichen Jahreskaltmiete der betroffenen Räume.
Wie er ermittelt wird
Grundlage ist der örtliche Mietspiegel oder eine sachverständige Einschätzung. Maßgeblich ist die Miete, die für die konkret betroffenen Räume erzielbar wäre — nicht für das gesamte Gebäude, wenn sich das Recht nur auf eine Etage bezieht.
Die gesetzliche Grenze
§ 16 BewG begrenzt den Jahreswert auf höchstens 1/18,6 des Werts des Wirtschaftsguts. Bei einem Immobilienwert von 500.000 Euro sind das 26.881 Euro. Liegt die ortsübliche Miete darüber, wird gekappt.
Warum er wichtig ist
Ein zu niedrig angesetzter Jahreswert senkt den Kapitalwert — und damit beim Verkauf mit Nutzungsrecht den Abzug vom Kaufpreis, bei einer Ablösung die Abfindung. Prüfen Sie die Zahl, bevor Sie verhandeln.