Kapitalwert – Definition und Bedeutung
Der Kapitalwert ist der rechnerische Gegenwartswert eines Nutzungsrechts oder einer wiederkehrenden Leistung. Er ist die zentrale Größe bei jeder Immobilienverrentung.
Die Formel
Nach § 14 BewG gilt: Jahreswert × Vervielfältiger. Der Jahreswert ist die ortsübliche Jahreskaltmiete, der Vervielfältiger hängt von Alter und Geschlecht der berechtigten Person ab. Gerechnet wird mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent.
Die Deckelung
Nach § 16 BewG darf der Jahreswert höchstens 1/18,6 des Immobilienwerts betragen. In teuren Lagen mit vergleichsweise niedrigen Mieten greift diese Grenze häufig.
Wofür er gebraucht wird
Er mindert den Kaufpreis beim Verkauf mit Nutzungsrecht, den steuerpflichtigen Erwerb bei der Schenkung und bildet die Verhandlungsbasis bei einer Ablösung.
Selbst berechnen: Nießbrauch-Rechner