Beurkundung – Definition und Bedeutung
Die notarielle Beurkundung ist die gesetzlich vorgeschriebene Form für Verträge über Grundeigentum und für die Bestellung von Nießbrauch, Wohnungsrecht und Reallast. Ohne sie ist die Vereinbarung nach § 311b BGB nichtig.
Die Rolle des Notars
Er ist neutral und vertritt keine Seite. Er belehrt über rechtliche Folgen und überwacht die Abwicklung — er bewertet aber nicht, ob ein Angebot wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Prüfung muss jemand anderes übernehmen.
Die Zwei-Wochen-Frist
Bei Verbraucherverträgen soll der Entwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG in der Regel zwei Wochen vor dem Termin vorliegen. Diese Frist dient Ihrem Schutz — bestehen Sie darauf.
Kosten
Gesetzlich geregelt im GNotKG, abhängig vom Geschäftswert und nicht verhandelbar.
Ausführlich: Notarielle Beurkundung