Mietspiegel – Definition und Bedeutung
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete einer Gemeinde. Geregelt in den §§ 558c ff. BGB.
Zwei Arten
Der einfache Mietspiegel wird von der Gemeinde oder von Interessenvertretern gemeinsam erstellt und anerkannt. Der qualifizierte Mietspiegel beruht auf anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und hat vor Gericht eine Vermutungswirkung.
Verwendung bei der Verrentung
Er liefert den Jahreswert für die Berechnung des Kapitalwerts eines Nießbrauchs oder Wohnungsrechts — und damit die Grundlage für jede Ablöseverhandlung.
Grenzen
Nicht jede Gemeinde hat einen Mietspiegel. Außerdem bildet er Bestandsmieten ab, nicht Neuvertragsmieten; in angespannten Märkten liegt er deshalb unter dem aktuellen Marktniveau.