Spekulationssteuer – Definition und Bedeutung
Die Spekulationssteuer erfasst den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb. Rechtsgrundlage ist § 23 EStG, das private Veräußerungsgeschäft.
Die Ausnahmen
Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich selbst bewohnt wurde — oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Die drei Jahre müssen nicht voll sein.
Was zählt
Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge, nicht die Grundbucheintragungen. Bei geerbten oder geschenkten Immobilien wird die Besitzzeit des Rechtsvorgängers angerechnet.
Die Falle
Wer vor dem Verkauf ins Pflegeheim zieht und die Immobilie zwischenzeitlich vermietet, kann die Dreijahresregel verlieren.
Weiterführend: Teilverkauf und Spekulationssteuer