Ertragswertverfahren – Definition und Bedeutung
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Wert einer Immobilie aus den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen. Geregelt in der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Die Systematik
Vom Rohertrag werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Der verbleibende Reinertrag wird um die Bodenwertverzinsung gemindert und mit einem Vervielfältiger kapitalisiert, der sich aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer ergibt. Hinzu kommt der Bodenwert.
Wofür es taugt
Für Renditeobjekte — Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, vermietete Wohnungen. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist es nachrangig, weil dort nicht die Rendite, sondern der Vergleichs- oder Sachwert den Markt bestimmt.
Die anderen Verfahren
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlichen Verkäufen ähnlicher Objekte ab, das Sachwertverfahren aus Bodenwert plus Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung.