Vorbehaltsnießbrauch – Definition und Bedeutung
Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgt der Eigentümer die Immobilie und behält sich das Nutzungsrecht zurück. Die mit Abstand häufigste Gestaltung bei der Übertragung an Kinder zu Lebzeiten.
Warum er gewählt wird
Der Kapitalwert des vorbehaltenen Rechts mindert den steuerpflichtigen Erwerb. Zusammen mit dem Freibetrag von 400.000 Euro je Kind und Elternteil lässt sich auch eine größere Immobilie steuerfrei übertragen. Da der Freibetrag alle zehn Jahre neu zur Verfügung steht, ist eine Übertragung in Tranchen möglich.
Zu beachten
Einkommensteuerlich erzielt weiterhin der Nießbraucher die Mieteinkünfte und darf die Abschreibung fortführen, wenn er die Anschaffungskosten getragen hat. Gegenüber dem Sozialamt kann ein umfassender Vorbehaltsnießbrauch den Beginn der Zehnjahresfrist des § 529 BGB verzögern.
Vergleich der Formen: Die drei Nießbrauchsarten