Teilungsversteigerung – Definition und Bedeutung
Die Teilungsversteigerung ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks zur Auflösung einer Gemeinschaft — etwa unter Miteigentümern, Erben oder geschiedenen Ehegatten.
Der Unterschied
Bei der gewöhnlichen Zwangsversteigerung geht es um die Befriedigung von Gläubigern, hier um die Aufhebung der Gemeinschaft. Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, ohne dass die anderen zustimmen müssen.
Relevanz beim Teilverkauf
Ein Teilkauf-Anbieter ist Miteigentümer. Fehlt ein vertragliches Gesamtverkaufsrecht, bliebe ihm theoretisch die Teilungsversteigerung. Ein eingetragener Nießbrauch bleibt dabei bestehen, wenn er im Rang vorgeht.
Nach Scheidung
Häufigster Fall in der Praxis: Ein Ehegatte will verkaufen, der andere nicht. Das Verfahren dauert lange und erzielt regelmäßig weniger als ein freihändiger Verkauf.