Grundschuld – Definition und Bedeutung
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das ein Grundstück für eine Geldforderung haftbar macht. Sie steht in Abteilung III des Grundbuchs und ist die übliche Sicherheit bei Immobilienfinanzierungen.
Unterschied zur Hypothek
Die Hypothek ist akzessorisch, also an eine konkrete Forderung gebunden und sinkt mit der Tilgung. Die Grundschuld ist abstrakt: Sie bleibt in voller Höhe bestehen, auch wenn das Darlehen längst bezahlt ist. Deshalb ist die eingetragene Summe nie die Restschuld.
Praktische Folge
Nicht gelöschte Grundschulden aus abgezahlten Darlehen sind der häufigste Grund für Verzögerungen beim Verkauf. Die Bank stellt eine Löschungsbewilligung aus — das dauert, also früh anfordern.