Vervielfältiger – Definition und Bedeutung
Der Vervielfältiger ist der Faktor, mit dem der Jahreswert eines lebenslangen Nutzungsrechts multipliziert wird, um dessen Kapitalwert zu ermitteln.
Woher er kommt
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Vervielfältiger jährlich im Bundessteuerblatt, gestaffelt nach Alter und Geschlecht. Grundlage sind die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts und ein Zinssatz von 5,5 Prozent. Maßgeblich ist die zum Stichtag gültige Tabelle.
Die Größenordnung
Je jünger die berechtigte Person, desto höher der Faktor — bei einer 60-Jährigen liegt er um 15, bei einer 85-Jährigen um 5. Das erklärt, warum sich eine Verrentung im höheren Alter wirtschaftlich deutlich besser rechnet.
Korrektur bei frühem Tod
Stirbt die berechtigte Person deutlich früher als erwartet, kann die Steuer nach § 14 Abs. 2 BewG auf Antrag nach der tatsächlichen Dauer neu festgesetzt werden.
Tabelle: Berechnungstabelle