Auflassungsvormerkung – Definition und Bedeutung
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch eines Käufers auf Eigentumsübertragung, bis die Umschreibung im Grundbuch vollzogen ist. Eingetragen wird sie in Abteilung II.
Warum sie nötig ist
Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung vergehen regelmäßig Monate. Ohne Vormerkung könnte der Verkäufer in dieser Zeit erneut verfügen oder die Immobilie belasten.
Wirkung
Spätere Verfügungen sind gegenüber dem Vormerkungsberechtigten unwirksam. Auch in der Insolvenz des Verkäufers bleibt der gesicherte Anspruch durchsetzbar.
Die Gegenrichtung
Die Rückauflassungsvormerkung sichert einen Rückübertragungsanspruch — bei Schenkungen für Fälle wie Insolvenz, Vorversterben oder Scheidung des Beschenkten. Ohne sie ist ein vertraglich vereinbartes Rückforderungsrecht wertlos, sobald der Beschenkte weiterverkauft hat.