Der große Vergleich zwischen Lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch, Teilverkauf, Leibrente und Rückmiete

Der große Vergleich zwischen Lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch, Teilverkauf, Leibrente und Rückmiete


Immobilienbesitzer die ihre Immobilie noch zu Lebzeiten nutzen möchten jedoch auch das darin gebundene Kapital, haben die Auswahl an unterschiedlichen Modellen. Wir haben deshalb verschiedene Verrentungsmöglichkeiten angeschaut und anhand diverser für Kriterien bewertet.

Zwischen den Modellen gibt es diverse Unterschiede, die je nach Wahl entscheidende Zugewinne oder Einbußen bedingen können.

Untersuchte Modelle für die Immobilienverrentung

Folgende Konzepte wurden analysiert und anschließend mit einem Punktesystem bewertet:

Für jeden positiven Aspekt gibt es 10 Punkte.

Lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauchrecht liegen vorne

Oftmals wird das lebenslange Wohnrecht synonym zum Nießbrauchrecht verwendet. Der Hauptunterschied dabei ist die Möglichkeit beim Nießbrauchrecht als wirtschaftlicher Eigentümer aufzutreten und entsprechend die Immobilie auch für andere als die eigenen Wohnzwecke zu nutzen. Allerdings ist dieser Vorteil auch erkauft, da bei einem Nießbrauchrecht die „wirtschaftliche Verfügungsmacht“ nicht umsonst hergegeben wird sondern sich in einem niedrigeren Kaufpreis äußert.

Fazit: Lebenslanges Wohnrecht und Nießbrauchrecht schneiden am besten ab, da es die flexibelsten Modelle sind, monatlich keine Sonderbelastungen mit sich bringen und die Vorteile von Leibrente und Teilverkauf ausgleichen.

Das Lebenslange Wohnrecht und Nießbrauchrecht punkten sowohl mit Flexibilität als auch mit einer guten allgemeinen Ausbeute an Punkten. Eine schuldenfreie Immobilie wird von jedem Modell vorausgesetzt insofern ist es auch kein Nachteil für ein spezifisches Modell.

Nachteile wie die Unterhaltspflicht können bei beiden Modellen in den Vertrag mit aufgenommen werden. Dies wird jedoch zu Lasten des Auszahlungsbetrages gehen. Zu einer regelmäßigen Rentenzahlung kann ein kompletter Auszahlungsbetrag jederzeit genommen werden. Ein weiterer nicht genannter Vorteil ist, dass der Auszahlungsbetrag teilweise komplett und teilweise als Rente ausgezahlt werden kann. Damit bieten sich dem Nehmer des Nießbrauch- bzw. Lebenslangen Wohnrechts zusätzliche Freiheiten was den Konsum und die Nutzung des Auszahlungsbetrages angeht.

Teilverkauf, Leibrente und Rückmiete weniger vorteilhaft

Die Rückmiete ist die am wenigsten attraktive Lösung. Das liegt daran, dass sie kaum Vorteile hat, außer dass das Immobilienvermögen zu Lebzeiten genutzt werden kann. Alle anderen Kiriterien werden nicht erfüllt womit es nur 10 Punkte insgesamt gibt.

Der Teilverkauf ist die zweit unvorteilhafteste Lösung. Hierbei geht es darum einen Teil der Immobilie zu verkaufen, hat jedoch wie bei der Rückmiete den sehr gravierenden Nachteil, monatliche Zahlungen leisten zu müssen. Auch psychologisch ist es vermutlich nicht die beste Alternative bloß einen Teil seiner Immobilie zu verkaufen und einen anderen Teil später. Auf dem freien Markt wird das einen sehr entscheidenden Nachteil mit sich bringen und die Immobilie fast unverkäuflich machen. Das trifft zwar auf das lebenslange Wohnrecht und Nießbrauchrecht zu allerdings ist dies ein befristetes Risiko für den neuen Eigentümer, da das Recht für den Rechteinhaber zeitlich auf die Lebensdauer minimiert ist. Bei dem Teilverkauf ist das ein nicht wieder umzukehrender Eingriff in die Eigentümerstruktur der Immobilie. Diese Faktoren haben zu der Bewertung von nur 20 Punkten geführt.

Die Leibrente hat keine monatlichen Belastungen, sondern regelmäßige Rentenzahlungen. Allerdings gibt es die Möglichkeit nicht sich den kompletten Betrag auf einmal auszahlen zu lassen. Einen großen Teil davon also gleich zu konsumieren oder zu vererben oder für notwendige Anschaffungen auszugeben ist also nicht möglich. Insgesamt gab es deshalb nur eine Bewertung mit 30 Punkten.

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