Lebenslanges Wohnrecht durch BGH gestärkt

Lebenslanges Wohnrecht bedeutet auch, dass die Immobilie lebenslang bewohnt werden darf. Genau das hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal in einem Urteil bestätigt.

In einem vielbeachteten Urteil von 2018 (Az. VIII ZR 109/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Mieter gestärkt. Im konkreten Fall ging es um die Stadt Bochum welche eine Wohnsiedlung an einen privaten Investor veräußerte.

Dieser kündigte den langjährigen Mietern die bereits 37 Jahre in der Wohnung lebten und klagte auf Räumung. Die Mieter wiederrum beriefen sich auf eine Schutzklausel im Vertrag, die ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zusicherte.

Der private Investor hatte die Auffassung, dass es sich um eine ungültige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt handelte. Die Richter des BGH in Karlsruhe sahen den Fall jedoch anders und entschieden wie die Vorinstanzen auch, dass die Vertragsklausel Gültigkeit hat und die Mieter weiterhin lebenslang in der Wohnung bleiben dürfen.

Damit wurde der Schutz des lebenslangen Wohnrechts der in Mietverträgen geregelt wurde auch noch einmal deutlich gestärkt. Dies gibt Wohnrechtsinhabern einen guten Schutz und ein dauerhaft geschütztes Recht in Ihren Immobilien zu bleiben, sofern sie sich auf eine solche Klausel oder einen Grundbucheintrag berufen können.

Share this post

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert