Wohnrecht auf Lebenszeit
Durch einen Immobilienverkauf mit lebenslangem Wohnrecht erhält der Berechtigte das Recht, die von ihm bewohnte Immobilie bis zu seinem Tod weiter zu bewohnen, ohne dabei Eigentümer zu sein. Durch den Vertragsabschluss entfällt die Notwendigkeit zur Zahlung von Miete, der Berechtigte trägt jedoch weiterhin seine Betriebs- und Nebenkosten und kümmert sich...